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Geschrieben von Penguin am 14.01.2022 um 19:08:

  Corona Reisegutscheine JETZT einlösen

Bis zum Wochenende müssen Veranstalter nicht eingelöste Corona-Reisegutscheine zurückgezahlt haben. Reisebüros können Kunden, bei denen noch keine Erstattung angekommen ist, mit einem Musterbrief unterstützen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat einen Musterbrief erstellt. Mit dem Text können Kundinnen und Kunden die Erstattung nicht eingelöster Corona-Reisegutscheine anfordern. Bis einschließlich heute (14. Januar) haben die Veranstalter regulär Zeit, den Geldwert der ursprünglich gebuchten Reise an die Konsumenten zu erstatten.


Wie berichtet ist die Gültigkeit der staatlich abgesicherten Corona-Reisegutscheine mit dem Jahresende 2021 ausgelaufen. Wurden die Gutscheine bis zum 31. Dezember nicht für die Buchung einer neuen Reise eingesetzt, müssen Veranstalter ihren Kundinnen und Kunden den monetären Wert "unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen" auszahlen. So hat es der Gesetzgeber festgelegt.

Die staatlich abgesicherten Corona-Reisegutscheine stammen aus der Anfangszeit der Pandemie. Veranstalter haben sie eingesetzt, um den Abfluss von Kundengeldern in Zeiten einer weltweiten Reisewarnung zu vermeiden. Nach langen Diskussionen hatte der Bund den Veranstaltern die Ausgabe von Gutscheinen erlaubt und deren Wert staatlich garantiert.

Die nun auslaufende Frist gilt nur für Gutscheine auf Pauschalreisen, die vor dem 8. März 2020 gebucht und bis spätestens 31. Dezember 2021 nicht eingelöst wurden. Von einer Verlängerung der Gutscheine über diesen Zeitpunkt hinaus raten Verbraucherschützer ab, weil die Staatsgarantie zum Jahreswechsel entfallen sei.
Bundesamt für Justiz, Bonn
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Aus dem gleichen Grund hatte der Reisebüro-Verband VUSR seinen Mitgliedern empfohlen, Kundinnen und Kunden von Verlängerungen abzuraten. Experten gingen schon im Herbst davon aus, dass die allermeisten Veranstalter den größten Teil ihrer Gutscheine bereits abgebaut hatten und der Rest bis zum Jahresende in Buchungen umgewandelt oder zurückgezahlt sein werde. Für Verbraucher, die bislang leer ausgegangen sind, findet sich der Musterbrief zur Erstattung hier.

https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2021-12/musterbrief-auszahlung-reise-gutschein.pdf


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