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Geschrieben von Penguin am 01.03.2016 um 01:40:
Gerichtsurteil merken
(Az.: 57 S 18/14) Das Urteil wurde bereits am 23. April 2015 gesprochen. Landgericht Berlin in einem Berufungsverfahren.
Wohl sehr gut als Muster - Urteil geeignet:
Falls eine Umsteigeverbindung mit diversen Airlines durchgefuehrt wird, ist bei Verspaetung
die Airline, die eine Verspaetung der Reise verursacht, fuer den weiteren Verlauf, die Kosten und die Entschaedigung (bei ueber 3 Stunden Verspaetung) zustaendig.
Bisherige Gerichtsurteile lauteten bisher anders.
Mal sehn wie die geheime "unheilige" Widerspruchsalianz RyanAir/Lufthansa reagiert.
Geschrieben von Sindy am 21.03.2016 um 12:24:
Gut zu wissen, vielen Dank für den Tipp.
Geschrieben von Mondschein am 02.06.2016 um 12:05:
Wichtige Information! Danke
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