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Geschrieben von Penguin am 08.05.2015 um 13:05:

  Pauschalreise Richtlinie

Das Europaeische Parlament hat endlich Gesetze verabschiedet, die eine Europaische Regelung fuer Pauschalreisen festschreibt.

Viele Punkte die vorher nicht gesetzlich geregelt waren (Meist, weil - wie so oft - Versicherungskonzerne gesetzliche Regelungen mit allen Mitteln verhinderten)

Wenn man alle Punkte beruecksichtigt, kann man feststellen, dass alles dafuer spricht, Pauschalreisen und Bausteinreisen in einem Reisebuero zu buchen, und auch dort die Zahlung abzuwickeln.
Nur dann greifen alle Haftungs- und Garantie-Verpflichtungen und -Absicherungen.

Die Pauschalreise-Richtlinie gilt auch fuer Online und Callcenter Buchungen, unterliegt dort aber technischen und logistischen Einschraenkungen.

Ein sehr praktischer Punkt, der oefters auch Maledivenreisende betrifft:

Es ist jetzt eindeutig geregelt, dass bei einer Verzoegerung der Rueckreise, egal aus welchen Gruenden, INCLUSIVE "Hoehere Gewalt" der Veranstalter fuer die Rueckreise verantwortlich bleibt, und auch laufende Kosten wie Zusaetzliche Uebernachtungen vom Veranstalter zu tragen sind. Dies gilt fuer MINDESTENS drei Naechte (Die urspruengliche Variante von 5 Naechten wurde auf Einspruch Deutschlands und eines weiteren Landes abgelehnt. Spanien u.a wollten sogar sieben Naechte) Falls der Veranstalter pleite geht, uebernimmt die Versicherung diese Kosten.


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